Der Beratungsbedarf im Caravaning-Handel wächst kontinuierlich.
Umso wichtiger ist es, auf erfahrene und spezialisierte Rechtsexperten vertrauen zu können.
Wir gratulieren unserem Verbandspartner Dr. Hörl & Partner Rechtsanwälte herzlich: Rechtsanwältin Ulrike Weber darf seit Juni 2026 den Titel Fachanwältin für Verkehrsrecht führen.
Frau Weber berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten insbesondere im Kaufvertragsrecht mit Schwerpunkt Caravaning-Handel.
Darüber hinaus zählen die Regulierung von Unfallschäden, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie rechtliche Fragestellungen rund um die E-Mobilität zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.
Mit dieser Qualifikation verfügt die Kanzlei Dr. Hörl & Partner nun über vier Fachanwälte für Verkehrsrecht – ein weiterer Gewinn für die hochwertige Rechtsberatung, von der unsere DCHV-Mitgliedsbetriebe profitieren.
Gerade in einer Zeit stetig wachsender rechtlicher Anforderungen ist ein starkes Netzwerk spezialisierter Partner ein entscheidender Vorteil.
Als DCHV-Mitglied profitieren Sie nicht nur von kompetenten Ansprechpartnern, sondern auch von praxisnahen Informationen, Webinaren und exklusiven Beratungsangeboten rund um die rechtlichen Herausforderungen des Caravaning-Handels.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und gratulieren Frau Weber herzlich zu diesem Erfolg!