In der Welt des Rechts, wo sich Gesetze und Vorschriften ständig weiterentwickeln, ist es entscheidend, auf dem Laufenden zu bleiben. Gemeinsam mit der Kanzlei Dr. Hörl und Partner informiert der DCHV e.V. regelmäßig über Themenbereiche, die Ihren Caravaning-Handel betreffen. Im Mitgliederportal finden Sie die aktuellen Mitgliederinformationen zu folgenden Themen.
1. „Emojis“
„Emojis“ eine Willenserklärung oder nur Äußerung einer Emotion ohne rechtlichen Erklärungsgehalt?
Bislang waren Emojis als Emotionsäußerungen eingestuft worden.
Nachdem Emojis quasi jeder Smartphone-Nutzer einsetzt, stellt sich zunehmend auch die Frage, ob sie von rechtlicher Relevanz sein können, insbesondere auch beim Abschluss von Fahrzeugkaufverträgen.
2. Frist zur Nacherfüllung?
Zum Kaufrecht, das für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 gilt, gibt es noch nicht sehr viele Gerichtsentscheidungen zu den speziellen Einzelfragen.
Die Entscheidung des LG Stade stellt klar, dass nach § 475 d BGB beim Verbrauchsgüterkauf eine Fristsetzung vor Rücktritt nicht erforderlich ist, wenn der Händler die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist nicht vorgenommen hat.
Vorvertragliche Information und vertragliche Vereinbarung – für jede Abweichung ist eine eigenständige Gegenzeichnung in der vorvertraglichen Information und bei der vertraglichen Vereinbarung erforderlich.
Bei den vom DCHV verwendeten Formularen wurde bereits eine vertragliche Vereinbarung wie bei der vorvertraglichen Information vorgesehen.
3. Vertragsunterlagen
Vorvertragliche Information und vertragliche Vereinbarung – für jede Abweichung ist eine eigenständige Gegenzeichnung in der vorvertraglichen Information und bei der vertraglichen Vereinbarung erforderlich.
Bei den vom DCHV verwendeten Formularen wurde bereits eine vertragliche Vereinbarung wie bei der vorvertraglichen Information vorgesehen.