B-Führerschein wird auf 4,25 t erweitert

Führerschein 4,25t_2025


Das bedeutet in Zukunft: 
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. 

Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung  muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.

Am 25. März 2025 haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt. 

Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile werden aufgrund von EU-weit vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer. Mit dem Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter steigen. 

Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) setzen sich daher seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.

Welche Änderungen sind besonders für die Caravaning-Branche von Bedeutung?

 Erweiterung der Klasse B: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung abgelegt haben. 
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren unfallfrei besteht. 

✅ Digitaler Führerschein: Ein digitales Führerscheindokument für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt werden.

 Führerschein-Gültigkeit: Pkw- und Motorradführerscheine sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.

✅ Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt.

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