Link zu wichtigen Veranstaltungsinfos sewobe 25. März 2025

Unsere DCHV-Akademie

Das Aus- und Weiterbildungsangebot des DCHV

Die Branche boomt. Und es mangelt trotzdem an Nachwuchs. Qualifizierte Mitarbeiter sind eine wichtige Voraussetzung für die Kundenzufriedenheit und damit für den Erfolg der Unternehmen des Caravaning-Fachhandels. Mit seinem Seminarangebot leistet der DCHV seit über 25 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und –steigerung im Caravaning-Fachhandel und in dessen Werkstätten.

Unsere aktuellen Seminare und Preise finden Sie unter Termine/Seminare.

Links zu wichtigen Veranstaltungsinfos

1. DSGVO

 

 

Informationspflichten bei Vertragsbeginn nach Art.13; 14 DSGVO

Weil zur Abwicklung unseres Vertragsverhältnisses Datenerhebungen und -verarbeitungen erforderlich werden, informieren wir Sie hiermit vorab über die Datenverarbeitung.

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Hinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V. (DCHV), vertreten durch den Präsidenten Herrn Kai Dhonau und dessen Stellvertreter Herrn Matthias Euch.

Große Falterstr. 3
70597 Stuttgart (Degerloch)
Telefon: 0711-8873928 Fax: 0711-8874967
Unter dieser Mailadresse erreichen Sie unsere Datenschutzverantwortlichen: info@dchv.de.

  1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Ihr Unternehmen dem DCHV beitritt, eine Schulung, ein Kurs oder ein Seminar beim oder über den DCHV gebucht wird oder Waren vom DCHV bezogen werden, erheben wir folgende Informationen:

  1. Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, ggf. Firma/Arbeitgeber und die Vertretungsverhältnisse
  2. gültige E-Mail-Adresse
  3. Telefon- (Festnetz und/oder Mobiltelefon-Nummer privat und so weit gewünscht am Arbeitsplatz) und Faxnummer
  4. Bankverbindung für den Einzug des Mitgliedsbeitrags im Lastschriftverfahren
  5. Informationen, die für die Abwicklung des Vertrages notwendig sind, etwa die Daten wie Berufsabschluss sowie Geburtsdatum und -ort.

Außerdem die Daten, von denen Sie denken, dass sie zur Vertragsabwicklung dienen. Die Daten sind erforderlich, um Sie angemessen als Mitglied oder Vertragspartner zu betreuen und die Korrespondenz und die Rechnungsstellung mit Ihnen sicher zu stellen. Des Weiteren werden sie benötigt, um sie ggf. bei der Durchsetzung eventueller Forderungen zu benutzen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Absatz 1 Nr. a DSGVO zur Vertragserfüllung einschließlich der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten bzw. zur Erfüllung der Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft im DCHV ergeben. Dies dient der angemessenen Vertragsabwicklung bzw. der Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses. Die für die Abwicklung unseres Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist gespeichert (3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag bzw. die Mitgliedschaft beendet wurde) und danach gelöscht; es sei denn, dass wir nach Art. 6 Absatz 1 c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten aus dem HGB, StGB oder der AO zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Absatz 1 a DSGVO eingewilligt haben.

  1. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt stets nur in dem unbedingt notwendigen Umfang und findet nur in den nachfolgenden Fällen statt:

  1. im Falle Ihrer Anmeldung zu Schulungen, Kursen oder Seminaren werden Ihre persönlichen Daten an die in die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingebunden Personen und Organisationen wie etwa Trainer und Bildungseinrichtungen übermittelt
  2. die Durchführung des Vertragsverhältnisses bzw. des Mitgliedschaftsverhältnisses macht dies erforderlich
  3. die Abgabe an Steuerberater oder Buchhaltungsbüros ist erforderlich ist
  4. so weit der Verband zur Durchsetzung der Rechte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss
  5. der Verkehr mit Behörden erfordert eine Weitergabe.
  1. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  1. nach Art. 7 Absatz 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhenden Datenverarbeitung für die Zukunft nicht mehr durchführen dürfen.
  2. nach Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offen gelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.
  3. nach Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  4. nach Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Recht auf Vergessenwerden) zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
  5. nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch die Daten zur Weiterverfolgung Ihrer Interessen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
  6. nach Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  7. nach Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Sitzes (Baden-Württemberg) wenden.

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Soweit Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, genügt eine E-Mail an info@dchv.de.

Hinweise zur Datenverarbeitung Stand 12/2024

2. Kursinhalte

Kurse in Fahrzeugakademie Schweinfurt (bzw. Truma Academy Putzbrunn bzw. Online)

Modul 1
Fahrwerkstechnik und Trägersysteme

  • Grundlagen der Caravan-Fahrwerkstechnik
  • Arbeiten am Caravan-Fahrwerk
  • Radbremsen, Stoßdämpfer etc.
  • Wohnmobil-Fahrwerkstechnik
  • Trägersysteme, Auflastung etc.

Modul 2
Holz- und Kunststofftechnik

  • Kunststoff-Technik
  • Lackiertechniken (Grundlagen)
  • Arbeiten mit dem Werkstoff Holz
  • Reparaturtechniken

Modul 3
Unfallinstandsetzung, An-, Ein- und Aufbauten

  • Klebetechnik
  • Unfallinstandsetzung / Verblechung
  • Einbau und Ausbau von Fenstern

Modul 4
Bordelektrik und -elektronik

  • Grundlagen
  • Fehlersuche und Arbeiten in der Fahrzeugelektrik unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen
  • Überprüfen der Bordelektrik und Elektronik
  • Empfangs- und Kommunikationsanlagen
  • Satellitentechnik
  • Nutzung von Solarenergie

Modul 5
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

  • Inbetriebnahme, Überprüfung und Reparatur von Flüssiggasgeräten
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
  • Gasversorgung: Druckregler, Schlauchleitungen und Zubehör

Modul 6
Sanitärtechnik

  • Wasserhygiene
  • Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen
  • Montieren und Demontieren von sanitären Einrichtungen, Geräten und Anlagen
  • Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern und Störungen sowie deren Beseitigung

Modul 7
Betriebsorganisation

  • Kundenbetreuung, Beschwerdemanagement
  • Betriebliche Sicherheit, Umweltschutz im Betrieb
  • Rechtsfragen im Betrieb, Versicherungsfragen
  • Qualitätssicherung, Gebrauchtwagenmanagement
  • Logistik, Nachschub für den Betrieb

Preise ab 1.1.2025:                   pro Modul und Woche                                Mitglieder          1.095,- € / Modul 4 (6 Tage) 1.315,- €
                                                                                                                             Nichtmitglieder 1.410,- € / Modul 4 (6 Tage) 1.695,- €
                                                                                                                             Preise jeweils zzgl. 19% MwSt.

                                                       Selbstlernprogramm/Electude                 90,- € (vorbehaltlich etwaiger Preisänderung durch den Anbieter)

3. Zulassungsvoraussetzung

 

 

 

Zulassungsvoraussetzung
Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem fahrzeugtechnischen Ausbildungsberuf

Anmeldung zu den Lehrgängen über den DCHV
Prüfung/Zulassung durch den Prüfungsausschuss

Qualifizierungs-Lehrgänge:
  • Fahrwerkstechnik-
    und Trägersysteme
  • Holz- und
    Kunststofftechnik
  • Unfallinstandsetzung
    (An-, Ein- + Aufbauten)
  • Bordelektrik
    und -elektronik
  • Heizungs-,
    Lüftungs-
    und Klimatechnik
  • Sanitärtechnik
  • Betriebsorganisation

  • Dauer der Fortbildung: 7 Module à 1 Woche (ca. 40 Std.) bzw. Modul 4 (Bordelektrik und -elektronik): 6 Tage (ca. 48 Std.) = 288 Stunden
  • Wenn keine elektrotechnischen Grundkenntnisse vorliegen:
    Modul 4 vor Modul 5 und 6 absolvieren.
    Empfohlene Reihenfolge: 4 – 6 – 5
  • Ansonsten ist die zeitliche Abfolge der Module frei wählbar.
  • Die einzelnen Module können nacheinander oder innerhalb von 2 Jahren durchlaufen werden.

Prüfungsausschuss

Urkunde über
bestandene Prüfung

an den Teilnehmer
Abschluss-Prüfung zur
Fachkraft für Caravan-Technik
Berechtigung eines
Zertifikats

des beschäftigenden Betriebs

Hinweis:

Teilnahme an einzelnen Modulen ohne abschließende Prüfung ist lediglich zu Fortbildungszwecken möglich.
Anmeldung und Zulassung über den DCHV.

Eine Kooperation von Handwerkskammer und DCHV

4. Prüfungsordnung

Fortbildungsprüfungsordnung zur „Fachkraft für Caravan-Technik“

Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10.06.1997 und der Vollversammlung vom 10.06.1997 erläßt die Handwerkskammer für Unterfranken als zuständige Stelle nach § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in Verbindung mit § 91 und § 106 der Handwerksordnung folgende Besondere Rechtsvorschriften:

§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

(1) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die zum fachgerechten Ausführen von Arbeiten auf dem Gebiet der Caravan-Technik gehören.
(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zu dem anerkannten Abschluß „Fachkraft für Caravan-Technik“.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen

1.1 wer in einem anerkannten fahrzeugtechnischen Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlußprüfung bestanden hat.

1.2 Abweichend von Ziffer 1.1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrungen erworben hat, die einer Gesellenprüfung oder Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.

§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung

(1) Die Prüfung soll sich auf praxisbezogene Aufgaben aus dem caravanspezifischen Bereich „Technik“ und „Betriebsorganisation“ beziehen. Sie gliedert sich in folgende Fächer.

1. Prüfungsfach Fahrwerk und –trägersysteme
a) Verbindungstechniken und ins- besondere Schraubenverbindungen
b) Caravan-Fahrwerkstechnik, insbesondere Bremssysteme
c) caravanspezifische Trägersysteme

2. Prüfungsfach An-, Ein- und Aufbauten
a) Werkstoffe und Werkstoffverhalten
b) Holz- und Kunststofftechnik
c) Fügetechnik
d) Korrosionsschutz
e) Oberflächenbearbeitung und –behandlung
f) Wärme- und Schallisolation
g) Schwingungsvermeidung
h) Fenster und Sonnenschutzsysteme für caravanspezifische Aufbauten
i) Reparaturmethoden an caravanspezifischen An-, Ein- und Aufbauten

3. Prüfungsfach Unfallinstandsetzung
a) Schadensbeurteilung an caravan-spezifischen An- und Aufbauten
b) Unfallinstandsetzungsmethoden an caravanspezifischen An- und Aufbauten
c) Fehleranalyse

4. Prüfungsfach Bordelektrik und –elektronik
a) Grundlagen der Elektrotechnik/Elektronik
b) Prüf- und Meßanordnungen
c) Kommunikationstechnik
d) Solarstromtechnik
e) Schutzmaßnahmen
f) Überprüfung und Fehleranalyse

5. Prüfungsfach Flüssiggastechnik, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
a) Flüssiggeräte und –anlagen in Caravanfahrzeugen
b) Sicherheitsvorschriften für Flüssiggasgeräte und –anlagen in Caravanfahrzeugen
c) Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik in Caravanfahrzeugen

6. Prüfungsfach Sanitärtechnik
a) Rohrleitungen und Armaturen in Caravanfahrzeugen
b) Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern und Störungen an sanitären Einrichtungen von Caravanfahrzeugen sowie deren Beseitigung

7. Prüfungsfach Betriebsorganisation
a) Umweltschutz im Caravanbetrieb
b) Qualitätssicherung im Caravanbetrieb
c) Arbeitssicherheit im Caravanbetrieb
d) Logistik/EDV im Caravanbetrieb

(2) Jedes Prüfungsfach gliedert sich in einen theoretischen und einen fachpraktischen Teil. Ausgenommen das Prüfungsfach 7 „Betriebsorganisation“, das nur aus einem fachtheoretischen Teil besteht.

(3) Die fachtheoretische Prüfung soll nicht mehr als 60 Minuten dauern, die fachpraktische Prüfung soll nicht mehr als 180 Minuten je Prüfungsfach dauern. Der Prüfungsausschuß kann in einzelnen Fächern ergänzend eine mündliche Prüfung durchführen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung maßgebend ist. Die mündliche Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sind in einer Note zusammenzufassen.

§ 4 Bestehen der Prüfung

(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in den Prüfungsfächern 1 bis 6 im fachpraktischen Teil und im fachtheoretischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
(2) Im Zeugnis sind die Noten der einzelnen Fächer mit einer Gesamtnote aufzuführen.

§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Von der Ablegung der Prüfung in den einzelnen Prüfungsfächern kann der Prüfling auf Antrag durch die Handwerkskammer befreit werden, wenn er eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile entspricht. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig.

§ 6 Anwendung anderer Vorschriften

Soweit diese Besonderen Rechtsvorschriften keine abweichenden Regelungen enthalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für den Bereich der Anlage A der Handwerksordnung der Handwerkskammer für Unterfranken vom 23.11.75 in der Fassung vom 19.01.95 anzuwenden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Besonderen Rechtsvorschriften wurden am 18.06.1997 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Nr. 4400 h – H/Ia –
29241) aufsichtlich genehmigt. Sie treten am Tage ihrer Veröffentlichung in der „DHZ-Nr. 13/14 vom 11. Juli 1997 in Kraft

5. Teilnehmerleitfaden

Folgende Hinweise bitte als Lehrgangsteilnehmer beachten:

1. Allgemeine „Vorabinformationen“

Die Lehrgänge zur „Fachkraft für Caravan-Technik“ finden in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für Unterfranken (kurz: HWK) und dem Deutschen Caravaning Handels-Verband (kurz: DCHV) und unter Berücksichtigung handwerksrechtlicher Rahmenbedingungen in der Fahrzeugakademie in Schweinfurt statt.
Die Lehrgänge werden durch die aktive Mitwirkung zahlreicher Unternehmen der Branche, die mit Referenten und Material die Lehrgänge begleiten, unterstützt. Hierfür an dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank!

Die Inhalte der einzelnen Lehrgänge/Module finden Sie im Seminarprogramm.

2. Rechtssituation und Zulassungsvoraussetzungen

Mit der Weiterbildung zur Fachkraft für Caravan-Technik soll zum einen die Qualifikation der Mitarbeitenden in den Werkstätten der Caravaning-Fachhandelsbetriebe verbessert werden. Zum anderen bietet sie den Betrieben die Möglichkeit, die Bestimmungen der Handwerksordnung (HWO) zu erfüllen. Handelsbetriebe, welche eine Werkstatt betreiben, die im Sinne der Handwerksordnung (§ 2 und § 3 HWO) als Nebenbetrieb gilt, müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein (§ 1 HWO). Eine Eintragung ist nur möglich, wenn der Betriebsinhaber oder der Betriebsleiter (Werkstattleiter) über die notwendigen Voraussetzungen verfügen (§ 7 HWO). In der Regel ist das eine bestandene Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk oder im Kfz-Techniker-Handwerk. Eine weitere
Möglichkeit die Eintragung in die Handwerksrolle zu erlangen, ist die Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung. Damit können für einen Betrieb auch Personen, die nicht über einen der oben genannten Meistertitel verfügen, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, wenn sie die dafür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Als solcher Nachweis kann die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Fachkraft für Caravan-Technik herangezogen werden. Jedoch lässt sich davon kein Rechtsanspruch ableiten. Es ist zunächst immer ein Antrag auf Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Diese entscheidet dann im Einzelfall. Hat ein Caravan-Fachhandelsbetrieb mit Werkstatt aufgrund der Tatsache, dass er eine Fachkraft für Caravan-Technik als Werkstattleiter beschäftigt eine Ausnahmebewilligung erlangt, so ist diese Person dazu berechtigt, alle caravanspezifischen Reparaturen und Tätigkeiten selbst auszuführen bzw. zu beaufsichtigen.

Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und das Bestehen der Prüfung stellt die Handwerkskammer für Unterfranken bzw. der zuständige Prüfungsausschuss fest.

Zur Prüfung Fachkraft für Caravan-Technik wird zugelassen:

  1. wer in einem anerkannten fahrzeugtechnischen Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat.

  2. Abweichend von Ziff. 1.1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrungen erworben hat, die einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.

Neben den o.g. Berufen können auch Personen ohne Meisterprüfung und ohne gewerblich-technische Ausbildung an den Lehrgängen teilnehmen, dann allerdings nur zur allgemeinen Fortbildung und ohne den o.g. Abschluss zu erreichen; die Teilnehmer erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung.

3. Anmeldung, Anmeldebestätigung, Rücktritt

Die Lehrgänge für die Zusatzqualifikation „Fachkraft für Caravan-Technik“ werden nach Festlegung der Termine zusammen mit der HWK vom DCHV ausgeschrieben.
Mögliche Teilnehmer sollten sich rechtzeitig beim DCHV anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern die Kursgebühren vor Kursbeginn entrichtet wurden.

Vor Teilnahme erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung für die Module/Lehrgänge.

Wer sich ordnungsgemäß angemeldet und die Teilnahme an den Lehrgängen bestätigt bekommen hat, nimmt verbindlich teil. Der Rücktritt vor Beginn der Kurse ist wie folgt möglich:
bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn sind 30% der Seminargebühren zu entrichten
zwischen 6 und 4 Wochen vor Seminarbeginn sind 50% der Seminargebühren zu entrichten
zwischen 4 und 2 Wochen vor Seminarbeginn sind 75% der Seminargebühren zu entrichten
zwischen 1 und 14 Tage vor dem Seminarbeginn sind die vollen Seminargebühren zu entrichten.

Die anteilige bzw. vollständige Entrichtung der Seminargebühren entfällt, wenn ersatzweise ein anderer
Seminarteilnehmer genannt / angemeldet wird. Über Ausnahmen entscheidet der DCHV.

4. Anwesenheit, Prüfung, Ablauf

Die persönliche Anwesenheit während des Kurses zur Erlangung der Zusatzqualifikation mit Urkunde ist nicht zwingend; dagegen ist das erfolgreiche Bestehen der Prüfung im Rahmen des einwöchigen Lehrgangs Pflicht.

Dazu gehört zum Teil auch das Anfertigen von Arbeitsproben für die Prüfung während des Kurses. Aus diesem Grund empfehlen wir auf jeden Fall die Teilnahme und die Anwesenheit am Unterricht.

Eine Prüfung besteht aus einem schriftlichen, sowie einem praktischen Teil (außer Modul 7). I.d.R. werden Prüfungsstücke angefertigt und schriftliche Prüfungsfragen beantwortet. Die Modalitäten hierfür legt der Prüfungsausschuss fest und teilt den Teilnehmern diese rechtzeitig mit.

Der Tagesablauf sieht so aus, dass die Kurse i.d.R. um 8.oo Uhr (Ausnahme Montag 9.oo Uhr) beginnen. Die Mittagspause wird gegen 12.oo Uhr sein. Kurze Pausen dazwischen werden vom Referenten in Vereinbarung mit den Teilnehmern dann eingelegt, wenn es nach dem Referatsinhalt und Programm sinnvoll ist.

5. Teilnehmergebühren, finanzielle Abwicklung

Verbindlich angemeldete Teilnehmer haben die Kursgebühren vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Über die Kursgebühr erhalten die Teilnehmer eine Rechnung.

Die Kosten für Modul 4 Bordelektrik und -elektronik (6 Tage) betragen 1.315,- € für Mitglieder / 1.695,- € für Nichtmitglieder; die übrigen Module (5 Tage) 1.095,- € für Mitglieder / 1.410,- € für Nichtmitglieder. Die Seminarpreise verstehen sich jeweils zzgl. 19% MwSt.. Darin sind enthalten die Raumbelegung, die Referenten, der Materialverbrauch und die Verwaltungskosten sowie Getränke.
Die Kosten für das webbasierte Selbstlernprogramm zur individuellen Vorbereitung auf Modul 1, 4, 5 und 6 betragen 90,- € (vorbehaltlich etwaiger Preisänderung durch den Anbieter).

Wer bereits Caravantechnik-Kurse besucht hat – aber aus welchen Gründen auch immer – keine Prüfung ablegen konnte, kann dies nachträglich im Anschluss an einen Lehrgang, ohne Teilnahme am Lehrgang tun; hierfür wird jedoch eine Prüfungsgebühr in Höhe von ca. 65,- € je Teilprüfung erhoben.
Eine ähnliche Regelung ist u.U. in einzelnen Bereichen bei Meistern möglich; hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss, wobei dann teilweise die Anfertigung von Arbeitsproben während des Kurses ein Problem darstellen dürfte.

6. Kleidung, Geräte, Werkzeug usw.

Die Lehrgangsteilnehmer werden nicht nur theoretisch geschult, sondern auch praktisch.
Aus diesem Grunde ist entsprechende Arbeitskleidung mitzubringen, einschließlich Sicherheitsschuhen.

Kenntnisse im Umgang mit dem Multimeter werden vorausgesetzt. Wir bitten Sie, unbedingt ein eigenes Multimeter und einen Taschenrechner mitzubringen.

7. Anfahrt, Unterkunft, Essen

Wie oben bereits erwähnt, ist in den Gebühren nicht enthalten: die Übernachtung, das Frühstück, das Mittagessen und das Abendessen, wobei in der Fahrzeugakademie ein günstiges Mittagsessen zu bekommen ist.
Für die Unterkunft in einem Hotel tragen die Teilnehmer selbst Sorge. Gerne machen wir bei Bedarf auch Hotelvorschläge.
Wer nicht im Hotel übernachten möchte, hat die Möglichkeit mit dem Reisemobil oder dem Wohnwagen anzureisen.
Weitere Hinweise können Sie aus dem Infoblatt „Caravan – Abstellmöglichkeit“ entnehmen.

In der Anlage finden Sie die Kopie eines Stadtplans inkl. der Schulungsgebäude.

8. Rückfragen, sonstige Organisation

Die Organisation und die Koordination der Lehrgänge hat der DCHV übernommen.

Grundsätzlich und bei allen Fragen ist für die Lehrgangsteilnehmer der DCHV zuständig. Dies gilt auch dann, wenn während des Lehrgangs Probleme oder Fragen auftauchen. Vor Ort ist Herr Dingfelder von der HWK ein weiterer Ansprechpartner.
Beim DCHV erreichen Sie uns unter der Telefon-Nummer 07 11 – 8 87 39 28.

Gerne ist der DCHV auch für Anregungen und Hinweise zu Kursinhalten oder -verlauf dankbar.

6. AFBG-Antrag (BAföG)

Informationen zur AFBG-Förderung 

Zum Kurs der Fachkraft für Caravan- und Reisemobiltechnik an der Fahrzeugakademie

Rechtsgrundlagen: 

Die Fortbildungsprüfungsordnung „Fachkraft für Caravantechnik“ ist seit dem 18.06.1997 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie staatlich anerkannt. (Nr. 4400h – H/1a – 29241) 

Die Fortbildung ist eine förderfähige Maßnahme in Teilzeitform mit mind. 200 Unterrichtsstunden und Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten (AFBG §2, Abs.1, Satz 1, Nr. 2 iVm. §2, Abs. 3, Satz 1 Nr. 2). 

Der Lehrgang hat einen Umfang von 350 UE und findet ausschließlich in Teilzeit 

statt, 7 Blöcke/Module á 1 Woche.

Die Module sind selbständige Maßnahme-Abschnitte, da sie jeweils auf eine 

eigenständige Prüfung vorbereiten und damit abschließen. (AFBG §2, Abs. 5)

Förderhöhe:  

Die Förderung erfolgt bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 EUR und wird in 

Höhe von 50% als Zuschuss geleistet (AFBG §12 Abs. 1). 

  • Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (§ 12, Abs. 1, Nr. 1 AFBG) 
  • Förderung von 75% bei bestandener Prüfung (§13b, Abs. 1 AFBG) 
  • 100%, wenn man sich innerhalb von 3 Jahren selbständig macht (§13b, Abs. 2 AFBG) 

Wie komme ich zu meiner Förderung: 

  1. Der/die Kursteilnehmer/in füllt Formblatt A für Kursgebühr ohne Anlagen aus (Ausnahme Anlage 3 für Ausländer/innen)
  2. Kursteilnehmer/in geht zum zuständigen Amt.

     

  3. Formblatt B und Z wird von FAS erstellt (ca. 6 Wochen vor Kursbeginn)
  4. Weitergabe durch Kursteilnehmer/in an das Amt

  5. Bescheid durch Amt erteilt oder Aufforderung zum Einreichen weiterer Unterlagen

     

  6. Kursteilnehmer/in erhält Unterlagen zur Beantragung eines zinsfreien Darlehens von der KfW

     

  7. Rechnung an Kursteilnehmer/in spätestens bei Kursbeginn

     

  8. Zahlung der Rechnung durch Kursteilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen

     

  9. Zahlung der AFBG-Förderung direkt an Kursteilnehmer/in 

Alle Informationen zur Antragstellung: 

Meine zuständigen BMF-Ansprechpartner finden 

Hier geht`s zum BAFÖG-Antrag 

 

 

7. Verpflichtend: Teams-Nutzung mit Einwilligung und Informationen
Einwilligung in die Nutzungsbedingungen der Fahrzeugakademie zu Microsoft Teams for Education und die mit der Nutzung verbundene Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Weiterhin willige/n ich/wir ein, dass der/die Admin der Fahrzeugakademie ein entsprechendes Nutzerkonto anlegt und Ihren Namen, Vornamen und die Kursnummer an Microsoft Ireland Operations, Ltd. übermittelt und von dieser verarbeitet werden.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Microsoft Teams for Education durch die Fahrzeugakademie und Microsoft Ireland Operations, Ltd. ein. Die Informationen zur Datenverarbeitung (Anlage 3) habe ich zur Kenntnis genommen.

Diese Einwilligung in die Datenverarbeitung kann bei folgender E-Mailadresse – fahrzeugakademie@hwk-ufr.de – jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.

Die Einwilligung ist freiwillig und gilt ausschließlich für den Zeitraum der Kursteilnahme. Bei Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung kann das Angebot von Microsoft Teams for Education nicht genutzt werden. Bei nicht erteilter Einwilligung, können jederzeit alternative Kommunikations- und Kollaborationswege, wie z.B. Briefpost, E-Mail oder Telefon vereinbart werden.

Informationen zur Nutzung von Microsoft Teams for Education an der Fahrzeugakademie

Die Fahrzeugakademie bietet auf freiwilliger Basis den Einsatz von Microsoft Teams for Education (im Folgenden: „Teams“) für die Kursdauer/Dauer der Zusammenarbeit an.

  • Gruppen- und 1:1-Kommunikation mittels Chat, Telefon- und Videokonferenz,
  • Kommunikation unter den Lehrkräften sowie Teilnehmenden,
  • Bereitstellung von Dateien in Kursräumen,
  • gemeinsame, gleichzeitige Bearbeitung von Dokumenten,
  • Nutzung der Online-Version von Office-Programmen (Zugang über Browser) sowie
  • Stellung und Bearbeitung von Aufgaben/Arbeitsaufträge/Tests mit Feedbackfunktionen.
1. Einwilligung

Eine Nutzung von Teams ist nur möglich, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihre schriftliche Einwilligung in die damit verbundene Datenverarbeitung erklären.

Sollten Sie einer Nutzung von Teams zustimmen, füllen Sie daher bitte die Einwilligung in Anlage 1 aus und senden Sie diese der Fahrzeugakademie unverzüglich zu. Nur so kann ein zügiger Einsatz der Anwendung sichergestellt werden.

Mit der Einwilligung in die Datenverarbeitung akzeptieren die Nutzerinnen und Nutzer gleichzeitig die Nutzungsbedingungen der Fahrzeugakademie (Anlage 2). Informationen zum Datenschutz finden Sie in Anlage 3.

2. Erstellung der Nutzerkonten

Um für Teilnehmende und Lehrkräfte die benötigten Nutzerkonten zu erstellen, werden personenbezogene Daten an Microsoft übermittelt. Folgende persönliche Daten werden verarbeitet:

  • Benutzername (bestehend aus den letzten 4 Ziffern der Kursnummer, dem Anfangsbuchstaben des Vornamens und des Nachnamens der Nutzerin bzw. des Nutzers)
  • Vorname, Nachname, Kursnummer
3. Nutzungsumfang
  • Das System stellt pro Kurs einen (virtuellen) Kursraum zur Verfügung, für den jeweils ein Gruppenchat besteht.
  • Es besteht die Möglichkeit, in jedem Kursraum eine Video- oder Telefonkonferenz mit Teilnehmenden des Kurses durchzuführen.
  • Im Kursraum können Nutzer Dateien bereitstellen, die gemeinsam bearbeitet werden können.
  • Die Lehrkraft kann Aufgaben und Arbeitsaufträge einstellen und Feedback geben.

Anlage 2
Bedingungen zur Nutzung von MS Teams for Education für Kursteilnehmende in der Fahrzeugakademie Schweinfurt
1. Anwendungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des von der Fahrzeugakademie bereitgestellten digitalen Kommunikationswerkzeugs Microsoft Teams for Education (im Folgenden: „Teams“).
Sie gelten für alle Kursteilnehmenden, die Teams nutzen, und gehen insoweit den bestehenden EDV-Nutzungsbedingungen der Schule vor.

2. Zulässige Nutzung

Die Nutzung der Plattform ist nur für schulische Zwecke zulässig. Sie dient dazu, die aktuell notwendigen schulischen Kommunikations- und Lernangebote zu unterstützen.

3. Anlegen von Konten für Kursteilnehmende

Die Nutzung von Teams ist für Kursteilnehmende freiwillig. Nutzerkonten für Teilnehmende werden nur angelegt, wenn sie den Nutzungsbedingungen zugestimmt und ihr Einverständnis mit der damit verbundenen Datenverarbeitung erklärt haben.

4. Nutzung mit privaten Geräten

Die Nutzung von Teams ist grundsätzlich über den Internetbrowser des Nutzer-Geräts möglich. Die Installation der Microsoft Teams-App ist nicht notwendig und erfolgt ggf. in eigener Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer.
Beim Einsatz mobiler (privater) Geräte müssen diese mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt werden.

5. Datenschutz und Datensicherheit

Das Gebot der Datenminimierung ist zu beachten: Bei der Nutzung sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden. Insbesondere das Entstehen nicht benötigter Nutzerdaten beim Einsatz von Teams ist zu vermeiden.

Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder das Abfotografieren des Bildschirms, ist nicht gestattet.

Die Kamera- und Tonfreigabe durch die Nutzerinnen und Nutzer erfolgt freiwillig. Bitte beachten Sie, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte, die sich mit Nutzerinnen und Nutzern im selben Zimmer befinden, z. B. Haushaltsangehörige, den Bildschirm einer Nutzerin oder eines Nutzers und darauf abgebildete Kommunikationen einsehen können.

Sensible Daten gem. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten) dürfen nicht verarbeitet werden.

Bei der Nutzung sind das Mithören und die Einsichtnahme durch Unbefugte zu vermeiden. Die Nutzung der Videokonferenzfunktionen an öffentlichen Orten, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist untersagt.

Die Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern. Die Verwendung eines fremden Nutzerkontos ist grundsätzlich unzulässig.

Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Nutzerinnen und Nutzer bei Teams auszuloggen.
Eine Verwendung des schulischen Nutzerkontos zur Authentifizierung an anderen Online-Diensten ist nicht zulässig, außer es ist ein von der Fahrzeugakademie zugelassener Dienst.

6. Verbotene Nutzungen

Die Kursteilnehmenden sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform geltendes Recht einzuhalten, u. a. das Strafrecht. Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigten Interessen der Schule zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Sicherheit der IT-Ausstattung der Schule).

Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über die Plattform abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Teams bereitgestellte Inhalte dürfen nicht unbefugt in sozialen Netzwerken verbreitet werden.

7. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich die Akademieleitung das Recht vor, den Zugang zu Teams zu sperren. Davon unberührt behält sich die Akademieleitung weitere Maßnahmen vor.

8. Schlussbestimmungen

Der Einsatz von Teams ist ein temporäres Angebot für die Dauer der Kursteilnahme. Mit Ende des Kurses werden alle Daten inklusive der Nutzer-Accounts nach einer Übergangszeit von 30 Tagen gelöscht.

Treten Kursteilnehmende während der Vertragslaufzeit von der Kursteilnahme zurück und wird daher vom/von der Fahrzeugakademie-Admin das Nutzerkonto dieser Person entfernt, wird dieses nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Daneben gibt es die Möglichkeit, Nutzerkonten direkt zu löschen.

Anlage 3
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO

Ergänzend zur Datenschutzerklärung der Fahrzeugakademie, abrufbar auf unserer Homepage unter

https://www.fahrzeugakademie.de/artikel/datenschutzerklaerung-78,3064,5097.html
,
möchten wir Sie über die Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung von Microsoft Teams for Education informieren:

Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter:

Handwerkskammer für Unterfranken, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und den Präsidenten,
Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg
Tel.: 0931 30908-0 / Fax: 0931 30908-53 / E-Mail: info@hwk-ufr.de
Internet: www.hwk-ufr.de
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: datenschutz@hwk-ufr.de

Kontaktdaten des Fahrzeugakademie-Admins:

admin@fahrzeugakademiehwkufr.onmicrosoft.com

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Fahrzeugakademie verarbeitet die personenbezogenen Daten im Rahmen von Teams für schulische Zwecke.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist eine Einwilligung der betroffenen Personen
(Artikel 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).

Empfänger von personenbezogenen Daten

Fahrzeugakademieinterne Empfänger (Akademieleitung und von der Akademieleitung beauftragte Admins mit
Benutzerverwaltungsrechten, Lehrkräfte sowie Kursteilnehmende der eigenen Lerngruppe(n)) nach den konkret zugewiesenen
Berechtigungen innerhalb der Bildungseinrichtung.

Zur Bereitstellung und Nutzung von Teams und der damit verbundenen Dienste und Office-Anwendungen ist die Übermittlung
personenbezogener Daten an ausgewählte Dienstleister notwendig. Die Fahrzeugakademie bedient sich folgendem
Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO:

Microsoft Ireland Operations, Ltd.
One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, D18 P521.

Microsoft speichert die folgenden „ruhenden“ Daten auf Servern nur innerhalb der Europäischen Union:

  • (1) E-Mail-Postfachinhalte (E-Mail-Text, Kalendereinträge und Inhalt von E-Mail-Anhängen)
  • (2) SharePoint Online-Websiteinhalte und die auf dieser Website gespeicherten Dateien
  • (3) Dateien, die auf den Cloudspeicher OneDrive for Business hochgeladen wurden
  • (4) MS Forms Daten
  • (5) MS Planner Pläne
  • (6) Dateien, die auf Stream hochgeladen werden

Im Übrigen können Kundendaten und personenbezogene Daten, die Microsoft im Auftrag der Bildungseinrichtung verarbeitet,
auf der Basis der EU-Standardvertragsklauseln auch in Drittstaaten (z. B. USA) übermittelt werden, z. B. bei der
Nutzung von Sway, um die Onlinedienste bereitzustellen.

Nähere Informationen zu Teams und den datenschutzrechtlichen Angaben finden Sie unter
https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Treten Teilnehmende während der Vertragslaufzeit von der Kursteilnahme zurück und wird daher vom/von der Schul-Admin
(admin@fahrzeugakademiehwkufr.onmicrosoft.com) das
Nutzerkonto dieser Person entfernt, wird dieses nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Daneben gibt es die
Möglichkeit, Personen direkt zu löschen. Mit Ende der zentral koordinierten Bereitstellung des Angebots werden alle Daten
inklusive der Nutzer-Accounts nach einer Übergangszeit von 30 Tagen gelöscht.

Ihre Rechte als betroffene Person

Sie sind berechtigt, Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei
Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO)
bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. In unserem Falle beim:

Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel. 089 2126720
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

8. Electude-Selbstlernprogramm

Einsatz des webbasierten Selbstlernprogramms der Firma Electude

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit Hilfe des webbasierten Selbstlernprogramms der Firma Electude praxisnah übers Internet, individuell und optimal auf die Module 1, 4, 5 und 6 des Seminars Fachkraft für Caravan-Technik vorzubereiten. In verschiedenen Trainings mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden können Sie sich neben dem Präsenzunterricht hervorragend auf die vorgegebenen Lernziele vorbereiten, zugeschnitten auf Ihren aktuellen Wissensstand!

Wir empfehlen deshalb sehr diese Möglichkeit zu nutzen.

Von der Fahrzeugakademie in Schweinfurt werden Sie auf der von Ihnen angegebenen Mailadresse für die Teilnahme am Lernprogramm angelegt und erhalten daraufhin von der Firma Electude eine Email mit den Anmeldedaten. Für die Nutzung des Programms können Sie sich dann direkt online anmelden.

9. Stellplatz buchen